Verwaltungsgemeinschaft Lalling Verwaltungsgemeinschaft Lalling

Anmeldungen/Abmeldungen/Ummeldungen

Wohnsitz anmelden

Wenn ihr in einer unserer Gemeinden Grattersdorf, Hunding, Lalling oder Schaufling zie­ht oder in­ner­halb von einer Gemeinde um­zie­hen möch­tet, gibt es ei­ne Men­ge zu re­geln.

Auf die­ser Sei­te fin­det ihr al­le wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen, die ihr für ei­nen er­folg­rei­chen und stress­frei­en Um­zug be­nö­ti­gt.

 


Neuen Wohnsitz in unserer Gemeinde anmelden


Als ers­tes müsst ihr euren neu­en Wohn­sitz in der VG Lalling in­ner­halb von zwei Wo­chen an­mel­den, egal ob der neue Wohn­sitz euer Haupt- oder Ne­ben­wohn­sitz ist.

Bei ei­nem Zweit­wohn­sitz be­ach­tet bit­te, dass die Gemeinde Grattersdorf Zweit­woh­nungs­steu­er er­hebt.

Wenn ihr euren Wohnsitz in unsere Gemeinde verlegt, müs­set ihr uns dies bin­nen zwei Wo­chen mit­tei­len. Die An­mel­dung kann je­de Per­son über 16 Jah­ren selbst er­le­di­gen.

Bei Ehe­gat­ten, El­tern und Kin­dern, die gleich­zei­tig ei­ne Woh­nung be­zie­hen, ge­nügt die Un­ter­schrift ei­nes er­wach­se­nen Fa­mi­li­en­mit­glieds.

Mit Ein­füh­rung des Bun­des­mel­de­ge­set­zes ist der Woh­nungs­ge­ber ver­pflich­tet, bei der Anmel­dung mit­zu­wir­ken. Hier­zu hat der Woh­nungs­ge­ber oder ei­ne von ihm be­auf­trag­te Per­son der

mel­de­pflich­ti­gen Per­son den Ein­zug schrift­lich oder elek­tro­nisch zu be­stä­ti­gen. Das da­zu­ge­hö­ri­ge For­mu­lar fin­det ihr weiter unten.

Für die An­mel­dung be­nö­ti­gt ihr euren Per­so­nal­aus­weis und/oder Rei­se­pass bzw. Kin­der­rei­se­pass.

Die Anmeldung hat grundsätzlich persönlich im Bürgeramt zu erfolgen. Ihr könnt euch allerdings durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Das An­mel­de­for­mu­lar kön­nt ihr aber auch hier auf­ru­fen, aus­dru­cken und bei der Vorsprache mitbringen.

Be­ach­tet bit­te die Er­läu­te­run­gen zum Aus­fül­len des Mel­de­scheins.

Vergesst jedoch nicht, auch euren Personalausweis und/oder Reisepass zur Änderung vorzulegen.

Eine Anmeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Eine Anmeldung mit einem in der Zukunft liegendem Datum ist nicht möglich.


Ummelden innerhalb der Gemeinde


Wenn ihr in­ner­halb unserer Gemeinde um­zie­ht, müs­st ihr uns dies bin­nen zwei Wo­che mit­tei­len.

Die Um­mel­dung kann je­de Per­son über 16 Jah­ren selbst er­le­di­gen. Ge­nau­so wie bei An- und Ab­mel­dung reicht bei Ehe­gat­ten die Un­ter­schrift von ei­nem Fa­mi­li­en­mit­glied aus.

Die Ummeldung hat grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt zu erfolgen.

Ihr könnt euch jedoch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

Im Einwohnermeldeamt kön­nen Um­mel­de­for­mu­la­re ab­ge­holt wer­den.

Das Um­mel­de­for­mu­lar müs­st ihr aus­fül­len, un­ter­schrei­ben und kön­nt es uns dann per­sön­lich oder durch ei­ne be­voll­mäch­tig­te Per­son vor­le­gen.

Ihr kön­nt das Um­mel­de­for­mular je­doch auch hier auf­ru­fen, aus­fül­len und aus­dru­cken (sie­he un­ten).

Seit dem 1. November 2015 benötigt ihr bei jeder Ummeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung, die vom Vermieter auszufüllen ist.

Bit­te füllt das For­mu­lar aus, lasst es un­ter­schrei­ben und nehmt es zur Anmeldung mit.

Bit­te las­st die neue An­schrift auch auf eurem Per­so­nal­aus­weis ein­tra­gen.

Nicht vergessen!!


Regeln und Zeiten für Abfallentsorgung gibt’s beim Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald

Bezieht ihr Sozialleistungen? Müsst ihr euch auch bei Agen­tur für Ar­beit, So­zi­al­hil­fe oder Wohn­geld (Miet- bzw. Las­ten­zu­schuss) ummelden!

Denkt vielleicht auch an einen  Nach­sen­de­an­trag bei der Post, damit eure Amazon oder eBay-Pakete auch weiterhin richtig ankommen (falls ihr die Adresse noch nicht abgeändert habt).

Dem ARD ZDF Deutsch­land­ra­dio Bei­trags­ser­vice wird eure neue An­schrift au­to­ma­tisch durch die Mel­de­be­hör­de wei­ter­ge­lei­tet.

Dokumente

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