Defekte Straßenbeleuchtung
Ab sofort haben die Bürger der Gemeinde die Möglichkeit über das Kommunalportal der Bayernwerk AG eine defekte Straßenbeleuchtung online zu melden
oder per Telefon (VG Lalling):
09904/8312–131
09904/8312–132

Verwaltungsgemeinschaft Lalling
Wenn ihr in einer unserer Gemeinden Grattersdorf, Hunding, Lalling oder Schaufling zieht oder innerhalb von einer Gemeinde umziehen möchtet, gibt es eine Menge zu regeln.
Hier findet ihr alle wichtigen Informationen, die ihr für einen erfolgreichen und stressfreien Umzug benötigt.
Neuen Wohnsitz anmelden
Als erstes müsst ihr euren neuen Wohnsitz in der VG Lalling innerhalb von zwei Wochen anmelden, egal ob der neue Wohnsitz euer Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.
Bei einer Zweitwohnung beachtet bitte, dass die Gemeinde Grattersdorf Zweitwohnungssteuer erhebt.
Wenn ihr euren Wohnsitz in unsere Gemeinde verlegt, müsset ihr uns dies binnen zwei Wochen mitteilen. Die Anmeldung kann jede Person über 16 Jahren selbst erledigen.
Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der
meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Das dazugehörige Formular findet ihr weiter unten.
Für die Anmeldung benötigt ihr euren Personalausweis und/oder Reisepass.
Die Anmeldung hat grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt der VG Lalling (Zimmer 1) oder in den Sprechtagen Grattersdorf (Donnerstag Nachmittag) oder Schaufling (Dienstag Vormittag) zu erfolgen.
Ihr könnt euch allerdings durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Das Anmeldeformular könnt ihr aber auch hier aufrufen, ausdrucken und bei der Vorsprache mitbringen. Beachtet bitte die Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldescheins.
Bitte nicht vergessen euren Personalausweis und/oder Reisepass zur Änderung vorzulegen.
Eine Anmeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Eine Anmeldung mit einem in der Zukunft liegendem Datum ist nicht möglich.
Wenn ihr innerhalb unserer Gemeinde umzieht, müsst ihr uns dies binnen zwei Woche mitteilen.
Die Ummeldung kann jede Person über 16 Jahren selbst erledigen.
Die Ummeldung hat grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt zu erfolgen.
Ihr könnt euch jedoch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Im Einwohnermeldeamt können Ummeldeformulare abgeholt werden.
Das Ummeldeformular müsst ihr ausfüllen, unterschreiben und könnt es uns dann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person vorlegen.
Ihr könnt das Ummeldeformular jedoch auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken (siehe unten).
Seit dem 1. November 2015 benötigt ihr bei jeder Ummeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung, die vom Vermieter auszufüllen ist.
Bitte füllt das Formular aus, lasst es unterschreiben und nehmt es zur Anmeldung mit.
Bitte lasst die neue Anschrift auch auf eurem Personalausweis eintragen.
Wichtiges:
Regeln und Zeiten für Abfallentsorgung gibt’s beim Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald
Bezieht ihr Sozialleistungen? Müsst ihr euch auch bei Agentur für Arbeit, Sozialhilfe oder Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) ummelden!
Denkt vielleicht auch an einen Nachsendeantrag bei der Post, damit eure Amazon oder eBay-Pakete auch weiterhin richtig ankommen (falls ihr die Adresse noch nicht abgeändert habt).
Dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wird eure neue Anschrift automatisch durch die Meldebehörde weitergeleitet.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn ihr
Bei einen Wechsel der Wohnung innerhalb Deutschlands braucht ihr euch in der alten Gemeinde nicht abmelden, das erledigt die Meldebehörde am neuen Wohnort für euch.
Das Abmeldeformular findet ihr unten.