Härtefallfonds des Bundes für private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen
Nun stellt das in Bayern zuständige Bayer. Sozialministerium weitere Informationen zur Verfügung.
Der Antrag kann (nur) online gestellt werden.
Die Möglichkeit wird ab Anfang April 2023 geschaffen werden.
Zuständig ist das private Unternehmen KPMG, nicht das Landratsamt oder die Gemeinden, Städte und Märkte.
Der Freistaat Bayern hat über die Firma eine Hotline eingerichtet sowie eine E-Mail-Adresse bereitgestellt:
„Ab Montag, den 3. April 2023, steht eine Hotline (Telefon und E-Mail) der KPMG bereit.
Die Hotline erreichen Sie über +49 89 59976061122 und de-haertefallhilfe@kpmg-law.com.“
(aus der PM des STMAS vom 30.03.2023 siehe unten)