Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Jägerhölzl II“ in dem zum Ranzinger Bach führenden Wiesengraben durch die Gemeinde Lalling
Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Jägerhölzl II“ in dem zum Ranzinger Bach führenden Wiesengraben durch die Gemeinde Lalling
Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Satz 2, Art. 69 Abs. 2 Satz 4, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG sind wasserrechtliche Erlaubnisbescheide in Form einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG auch öffentlich in den betroffenen Gemeinden auszulegen.
Bescheid vom 08.02.2023 (siehe unten)
Der Bescheid gilt gegenüber den übrigen Betroffenen mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.
Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und die dazugehörigen Planunterlagen werden zwei Wochen lang und zwar in der Zeit vom 20.02.2023 bis 06.03.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Lalling öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Hier wird auf die Bekanntmachung verwiesen:
Bekanntmachung - Auslegung Erlaubnisbescheid Gemeinde (siehe unten)
Bescheid vom 08.02.2023
Bekanntmachung - Auslegung Erlaubnisbescheid Gemeinde
Planunterlagen
Kategorien:
News