Defekte Straßenbeleuchtung
Ab sofort haben die Bürger der Gemeinde die Möglichkeit über das Kommunalportal der Bayernwerk AG eine defekte Straßenbeleuchtung online zu melden
oder per Telefon (VG Lalling):
09904/8312–131
09904/8312–132

Verwaltungsgemeinschaft Lalling
Meldung vom 17.02.2023 Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Satz 2, Art. 69 Abs. 2 Satz 4, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG sind wasserrechtliche Erlaubnisbescheide in Form einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG auch öffentlich in den betroffenen Gemeinden auszulegen.
Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Satz 2, Art. 69 Abs. 2 Satz 4, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG sind wasserrechtliche Erlaubnisbescheide in Form einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG auch öffentlich in den betroffenen Gemeinden auszulegen.
Der Bescheid gilt gegenüber den übrigen Betroffenen mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.
Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und die dazugehörigen Planunterlagen werden zwei Wochen lang und zwar in der Zeit vom 20.02.2023 bis 06.03.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Lalling öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Hier wird auf die Bekanntmachung verwiesen:
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