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Änderungen bei der Hundesteuersatzung ab 2024

Meldung vom 06.12.2023 Das Innenministerium hat eine neue Mustersatzung zur Hundesteuersatzung vorgelegt. Die Gemeinden haben sich auf folgende Änderungen zu den bisherigen Hundesteuersatzungen hervorgenommen.

Änderungen bei der Hundesteuersatzung ab 2024

 

Das Innenministerium hat eine neue Mustersatzung zur Hundesteuersatzung vorgelegt. Die Gemeinden haben sich auf folgende Änderungen zu den bisherigen Hundesteuersatzungen hervorgenommen.

Die Kampfhundesteuer in Höhe von 200,- € / Jahr gilt auch für Kampfhunde, für die ein Negativzeugnis vorgelegt wird bzw. wurde. Der Trend zur Kampfhundehaltung ist hoch, was an der Zahl der Negativbescheinigungen ersichtlich wird. Die Steuer gilt auch für bereits gehaltene Hunde.

Die Steuerermäßigung für Hobbyzüchter entfällt. Gewerbliche Züchter bleiben nach wie vor steuerfrei. 

Ebenfalls entfällt die Steuerermäßigung für Hundehaltung in Weilern. Hunde in Einöden bleiben ermäßigt.

Die Hundesteuersatzungen der Gemeinden Grattersdorf, Hunding, Lalling und Schaufling wurden entsprechend angepasst (siehe unten).

 

VG Lalling

Kategorien: News

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