Verwaltungsgemeinschaft Lalling Verwaltungsgemeinschaft Lalling

Weniger Bürokratie für Vereine: Wegfall der Gestattung bei Alkoholausschank

Meldung vom 11.06.2025 Mit Wirkung vom 01.06.2025 hat der Gesetzgeber die Bayerische Gaststättenverordnung dahingehend geändert, dass die vorübergehende gaststättenrechtliche („Schank“-)Erlaubnis nicht mehr benötigt wird. Dies spart sowohl den Vereinen als auch den Kommunen Zeit und Kosten. Beantragt bzw. angemeldet werden muss die Veranstaltung bei der Gemeinde allerdings nach wie vor, jedoch vereinfacht.

Weniger Bürokratie für Vereine:

Wegfall der Gestattung bei Alkoholausschank

 

Mit Wirkung vom 01.06.2025 hat der Gesetzgeber die Bayerische Gaststättenverordnung dahingehend geändert, dass die vorübergehende gaststättenrechtliche („Schank“-)Erlaubnis nicht mehr benötigt wird. Dies spart sowohl den Vereinen als auch den Kommunen Zeit und Kosten. Beantragt bzw. angemeldet werden muss die Veranstaltung bei der Gemeinde allerdings nach wie vor, jedoch vereinfacht.

 

Für Gestattungen bei Vereinsfesten, Veranstaltungen und anderweitigen Feiern mit Alkoholausschank gilt daher Folgendes:

 

-       Die Meldung der Veranstaltung ist nun in Textform per einfacher E-Mail möglich. Diese muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • Ort und Zeitraum der Veranstaltung
  • Angabe der zu verabreichenden Speisen und Getränken

-       Die Gestattung gilt automatisch als erteilt, wenn die Gemeinde nicht binnen zwei Wochen Beanstandungen erhebt.

-       Es fallen keine Gebühren mehr an.

 

Die Gemeinde hat jedoch das Recht, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern und einen kostenpflichtigen Bescheid zu erlassen.

Da die Zusammenarbeit mit den Vereinen sehr harmonisch ist, versichert die VG Lalling, die Neuregelung so unbürokratisch wie möglich umzusetzen.

Bei Fragen erteilt Ihnen das Bau- und Ordnungsamt unter Tel. 09904 8312-131 oder per E-Mail (bauamt@vgem-lalling.bayern.de) gerne Auskunft.

 

Kategorien: News

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.