Informationen zum Meldedatenabgleich
Informationen zum Meldedatenabgleich
Die Einwohnermeldeämter sind verpflichtet regelmäßig alle 4 Jahre die Meldedaten an den Beitragsservice der Landesrundfunkanstalten weiterzugeben, um deren Beitragspflicht zu klären. Diese sogenannte Bestandsdatenlieferung steht jetzt an.
Der Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten.
VG Lalling, Isabell Obermayer
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News