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Informationen zum Meldedatenabgleich

Meldung vom 19.10.2022 Die Einwohnermeldeämter sind verpflichtet regelmäßig alle 4 Jahre die Meldedaten an den Beitrags¬service der Landesrundfunkanstalten weiterzugeben, um deren Beitragspflicht zu klären. Diese sogenannte Bestandsdatenlieferung steht jetzt an.

Informationen zum Meldedatenabgleich

Die Einwohnermeldeämter sind verpflichtet regelmäßig alle 4 Jahre die Meldedaten an den Beitrags­service der Landesrundfunkanstalten weiterzugeben, um deren Beitragspflicht zu klären. Diese sogenannte Bestandsdatenlieferung steht jetzt an.

Der Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.

Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten.

 

VG Lalling, Isabell Obermayer

Kategorien: News

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